"Check mal: Wiederbefüllbare Flüssiggasflasche " - mobilerGaspruefer

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Wieder befüllbare Flüssiggasflaschen sind keine Flüssiggastanks!

In den Vorschriften sind wieder befüllbare Flüssiggasflaschen nicht eindeutig geregelt.  Es wird immer wieder eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche als Flüssiggastank beschrieben. Bei den Flüssiggastanks gelten strenge Vorschriften.

Das Kraftfahrbundesamt macht hier aber eine klare Aussage:
"Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."

Beim Verfassen der aktuellen Vorschriften gab es diese Art von Gasflaschen noch nicht! Derzeit wird an neuen Vorschriften gearbeitet und diese sollen zum Jahresende 2024 veröffentlicht werden.

Als zertifizierter Gasprüfer werde ich eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche wie eine normale Flüssiggasflasche behandeln und bei der Gasprüfung akzeptieren. Diese Flüssiggasflaschen sollten aber nachweislich von einer Fachfirma eingebaut sein!

Siehe auch dieses Youtube Video von Jens&Manu: https://www.youtube.com/watch?v=fVnGLjwmbW4&t=763s


ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0  https://www.alugas.de/

Betriebsanleitung/Einbauanleitung zum Download

bei Obelink von der Firma Badé:


Aber eins sollten Sie aber bedenken:
Der Zeitraum für die Benutzung jeder Flüssiggasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
Aber wieder befüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!

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