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Wieder befüllbare Flüssiggasflaschen bzw. Gastankflaschen
sind keine Flüssiggastanks!

Aktuelle Informationen über den Stand von wieder befüllbaren Gasflaschen bzw. Gastankflaschen

27.01.2025   Informationen über den Stand eines Arbeitskreises für eine neue Regelung
Der Arbeitskreis hat sich scheinbar für eine neue Regelung geeinigt:
  1. Der Behälter wird nicht mehr fest mit dem Fahrzeug verbunden. ( Muss werkzeuglos zu entnehmen sein ! )
    Dadurch wird er von den Prüforganisationen nicht mehr als Fahrzeugbestandteil betrachtet.
  2. Der Füllanschluss muss an der Außenhaut des Fahrzeugs angebracht sein.
  3. Um eine leichte Entnahme des Behälters zu erreichen, wird in die Füllleitung eine Kupplung mit einer Sicherung eingebaut.
  4. Bestandsschutz für bereits vorhandene Behälter wird es nicht geben!
    Alle bereits eingebauten Behälter
    müssen umgebaut werden um der neuen Vorschrift zu entsprechen.
  5. .
    Es wird in kürze die Vorschrift G607 dementsprechend geändert werden!

    Entwurf der neuen Betriebsanleitung/Einbauanleitung zum Download


    Aber eins sollten Sie bedenken:
    Der Zeitraum für die Benutzung jeder Flüssiggasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
    Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
    Aber wieder befüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
    Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!



ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0  https://www.alugas.de/

Die Konformitätserklärung zu Ihrer Flasche finden Sie hier >> INFO



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