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Wieder befüllbare Flüssiggasflaschen bzw. Gastankflaschen
sind keine Flüssiggastanks!

Aktuelle Informationen über den Stand von wieder befüllbaren Gasflaschen bzw. Gastankflaschen

06.11.2024    Neue geplante Regelung






01.11.2024   Informationen über den Stand eines Arbeitskreises für eine neue Regelung
Was sich aber im Arbeitskreis abzeichnet ist folgendes.
  1. Der Behälter wird nicht mehr fest mit dem Fahrzeug verbunden. ( Muss werkzeuglos zu entnehmen sein ! )
    Dadurch wird er von den Prüforganisationen nicht mehr als Fahrzeugbestandteil betrachtet.
  2. Der Füllanschluss muss an der Außenhaut des Fahrzeugs angebracht sein.
  3. Um eine leichte Entnahme des Behälters zu erreichen, wird in die Füllleitung eine Kupplung eingebaut.
    ( Kupplung ist aber erst ab 01-2025 erhältlich ) .
Die entsprechenden Arbeitskreise und Gruppen müssen die Ergebnisse erst offiziell bestätigen und zur Veröffentlichung freigeben.  (Aussage: Geschäftsführer ALUGAS.DE)


In den Vorschriften sind wieder befüllbare Flüssiggasflaschen nicht eindeutig geregelt.  Es wird immer wieder eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche als Flüssiggastank beschrieben. Bei den Flüssiggastanks gelten strenge Vorschriften.

Das Kraftfahrbundesamt macht hier aber eine klare Aussage:
"Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."

Beim Verfassen der aktuellen Vorschriften gab es diese Art von Gasflaschen noch nicht! Derzeit wird an neuen Vorschriften gearbeitet und diese sollen zum Jahresende 2024 veröffentlicht werden.

Als zertifizierter Gasprüfer werde ich eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche wie eine normale Flüssiggasflasche behandeln und bei der Gasprüfung akzeptieren. Diese Flüssiggasflaschen sollten aber nachweislich von einer Fachfirma eingebaut sein!


ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0  https://www.alugas.de/

Die Konformitätserklärung zu Ihrer Flasche finden Sie hier >> INFO


Betriebsanleitung/Einbauanleitung zum Download

Aber eins sollten Sie bedenken:
Der Zeitraum für die Benutzung jeder Flüssiggasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
Aber wieder befüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!


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