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Achtung die Gasprüfung wurde zur Pflicht  . . .  
Für Ihre Sicherheit
Prüfung von Wohnwagen, Wohnmobilen, Mobilheimen, Gartenlauben oder Jagdhütten
Text Terminvereinbarung


Neu ab Juli 2023     Neue Prüfbescheinigung
Prüfbescheinigung

Ab dem 1. Juli 2023 ist für jede Prüfung die neue überarbeitete Prüfbescheinigung zu verwenden. Die bisherigen Bescheinigungen (gelbe Hefte) werden hiermit unbrauchbar.
(Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) August 2022 Seite 55-58)



Neu ab Juli 2023     Neues zusätzliches Prüfverfahren von Druckreglern.
Prüfkoffer
Regler Fließdruck

Mit diesem Prüfgerät werden nun alle Regler, die direkt an der Propangasflasche angeschlossen sind, auf den Fließdruck, sowie auf den Schließdruck geprüft. Somit werden ab jetzt auch fehlerhafte Druckregler erkannt.
Neuregelung der StVZO
Der neue  Paragraph 60  Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen schreibt eine regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen als eigenständige Prüfung nach G607 vor.
Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend durchzuführen.

Im Bußgeldkatalog wurde als Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung der Prüffristen, folgendes Bußgeld festgelegt:
bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten = 15 €
bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten = 25 €
            bei mehr als 8 Monaten = 60 €
Gasanschluss
Nächste Prüfung ?

Bei Fälligkeit was ist zu tun?
  • Vorlage der letzten Prüfbescheinigung
  • Vorlage der Herstellerbescheinigung (Neuinstallation / Erstabnahme)
  • Vorlage der Bedienungsanleitungen aller Flüssiggasgeräte sowie des Druckreglers
  • alle angeschlossenen Flüssiggasgeräte sollten funktionieren
  • mindestens eine gefüllte Flüssiggasflasche (Propan oder Butan) muss vorhanden sein
  • Bei einem Flüssiggastank: Vorlage der 10-jährigen Prüfbescheinigung oder der Nachweis über den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung
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Wohnwagen oder Wohnmobile
Prüfung von Wohnwagen und Wohnmobilen
Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte  Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Abgasprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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Gartenlaube aussen
Prüfung von Mobilheimen, Gartenlauben oder Jagdhütten mit Gasflasche außen
Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Hier ist innen eine thermischen Absperreinrichtung zu verwenden!
(Vorschriften: TRF, FEUVO und DIN 4811  F1-t)
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung | Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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Prüfung von Mobilheimen, Gartenlauben oder Jagdhütten mit Gasflasche innen
Vor der Prüfung sollte die Flüssiggasanlage funktionieren und eine gefüllte Flüssiggasflasche angeschlossen sein!
Hier ist ein Regler mit einer thermischen Absperreinrichtung zu verwenden!
In Schlafräumen darf eine Propangasflasche nicht
verwendet bzw. gelagert werden!
(Vorschriften: TRF, FEUVO und DIN 4811  F1-t)
Prüfungsumfang
Sichtprüfung | Druckprüfung 150mbar 10Min | Funktionsprüfung |
Funktionsprüfung des Druckreglers (Hierbei wird der Fließdruck sowie der Schließdruck gemessen)
Der Regler sowie der Hochdruckschlauch darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein
Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre
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Gartenlaube innen
Gasflamme
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