Direkt zum Seiteninhalt

Die neue StVZO Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen - mobilerGaspruefer

Mobiltelefon
Gasprüfer-Logo
Rufen Sie mich an
+49 (0) 1522 488 599 3
Menü überspringen
mobiler Gasprüfer in der Metropolregion Nürnberg
Neuregelung der StVZO
Der neue  
Paragraph 60  Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen schreibt eine regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen als eigenständige Prüfung nach G607 vor.
Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend durchzuführen.

Im Bußgeldkatalog wurde als Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung der Prüffristen, folgendes Bußgeld festgelegt:
bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten = 15 €    
bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten = 25 €    
         bei mehr als 8 Monaten = 60 €
Gaspüfer-Logo
MOBIL: +49 (0) 1522 488 599 3

DVGW
Mitglied im DVGW
gegründet am 25. Juli 2019
Created with WebSite X5
E-Mail
Instagram
Zurück zum Seiteninhalt